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AGB

 I. ALLGEMEINES

  1. Geltungsbereich: Für die Beauftragung, Anfertigung und Umsetzung der Tätowierung/des Piercings sowie sonstiger Leistungen an Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbgedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung. Andere AGB werden nicht anerkannt und werden daher nicht Bestandteil dieses Vertrages. Dies gilt insbesondere für solche AGB, die inhaltlich über die Angaben dieser AGB hinausgehen.

  2. Tätowierer/Piercer können bei Bagatelle Tattoo langfristig (resident artists) oder für kurze und unter Umständen wiederkehrende Zeiträume (guest artists) tätig werden. Sowohl resident artists als auch guest artists mieten bei einen Arbeitsplatz. Sie arbeiten immer eigenverantwortlich, selbstständig und auf eigene Rechnung. Sie nutzen die Räumlichkeiten von für die Zeit ihrer terminlichen Arbeiten. 

  3. Vertragspartner für die Beauftragung, Anfertigung und Umsetzung der Tätowierung sowie sonstiger Leistungen ist der jeweilig beauftragte Tätowierer, der die Arbeiten anfertigt, ausführt und umsetzt. Für den Tätowierer und seine Vertragspartner gelten diese AGB.

  4. Unsere Geschäftszeiten sind: MO,MI, DO, FR von 12:00-19:00 Uhr SA von 12:00 bis 19:00 und DI nur auf Anfrage. Tätowierzeiten können von Geschäftszeiten abweichen. II. 

VERTRAGSSCHLUSS 

  1. Der Vertrag kommt zwischen Tätowierer/Piercer und Kunde zu Stande. 

  2. Der Vertrag zwischen Tätowierer und Kunde kommt zu Stande, wenn ein schriftlicher oder mündlicher Auftrag des Kunden vom Tätowierer angenommen wird. Der Auftrag kann innerhalb von vier Wochen nach Eingang schriftlich, auf elektronischem Wege (per oder Messenger) oder mündlich angenommen werden. Eine Durchschrift des schriftlichen Auftrags stellt noch keine Annahme dar, es sei denn, diese wird ausdrücklich schriftlich oder auf elektronischem Wege erklärt. 

  3. Auftragsannahmen erfolgen stets nur zu den bei der Terminvereinbarung getroffenen Vertragsinhalten. 

  4. Änderungswünsche des Kunden stellen eine Vertragsänderung dar und berechtigen zur Ablehnung des Auftrags. 

  5. Die Tätowierer behalten sich vor, Aufträge und Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Gründe hierfür können beispielsweise Motivwünsche mit religiösem oder politischem Hintergrund, menschen- oder tierverachtende Motivwünsche, Motivwünsche, die der Tätowierer moralisch oder ethisch nicht vertreten kann, das Bestehen auf die Tätowierung besonders exponierter Körperstellen oder des Intimbereichs, Motive mit erkennbarem Namen, u.a. sein. 

 

TÄTOWIER/PIERCING BEDINGUNGEN 

  1. Es werden nur volljährige Personen tätowiert. Minderjährige können tätowiert werden, jedoch nur wenn Erziehungsberechtigte sie begleiten und ihr schriftliches Einverständnis erklären.

  2. Es werden nur geschäftsfähige Personen tätowiert/gepierct, die einen Geistes- und Reifezustand erkennen lassen, der einer wirksamen Einwilligung in eine Körperverletzung nicht entgegensteht. 

  3. Die Tätowierung/das Piercing steht unter dem Vorbehalt, dass seitens des Kundens keine Ausschlussgründe vorliegen, die der fachgerechten Ausführung der Tätowierung entgegenstehen. Ausschlussgründe sind insbesondere aber nicht abschließend: a. eine Alkoholintoxikation in den letzten 48 Stunden vor Terminbeginn, b. eine Betäubungsmittelintoxikation in den letzten 48 Stunden vor Terminbeginn, c. die Einnahme, der Einfluss oder die Zufuhr von gerinnungshemmenden, wundheilbeeinflussenden oder sonstigen Medikamenten, die das Tätowieren zum Termin ausschließen oder erschweren, d. die Anwendung von Oberflächenanästhetika (z.b. Emla), e. die Anwendung von Enthaarungscremes und ähnlich gelagerten Produkten, f. die unabgesprochene Anwendung von Produkten zur Vorbereitung der zu tätowierenden Körperstelle, g. Erkrankungen, die das Durchführen einer Tätowierung auschließen oder erschweren, insbesondere Infektions- oder Viruserkrankungen, Wundheilungsstörungen, Blutgerinnungsstörungen, Asthma, Diabetes, Hepatitis, HIV oder Epilepsie müssen mit dem Arzt im Vorhinein abgeklärt werden, h. das Vorhandensein bekannter Allergien gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder sonstigen Tätowier- und Hygienemitteln, i. die Schwangerschaft oder Stillzeit der Kundin, j. ein unzumutbarer Hygienezustand des Kunden, k. das Erkennenlassen oder der Anschein einer Verhaltensweise oder Gesinnung, die die fachgerechte Durchführung der Tätowierung in Frage stellen oder als unsicher erscheinen lassen, l. das Verweigern der schriftlichen Einwilligung in eine Körperverletzung. 

  4. Der Kunde verpflichtet sich, den Tätowierer/Piercer über vorhandene Allergien, Medikationen, Krankheiten und ihm bekannte Ausschlussgründe nach Ziffer II. 3. vorab in Kenntnis zu setzen. 

  5. Der Kunde verpflichtet sich, vor der Durchführung der Tätowierung/des Piercings zur Abgabe einer schriftlichen und unterschriebenen Einverständniserklärung. Er verpflichtet sich ferner, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen und einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein vorzuzeigen, um seine Volljährigkeit nachzuweisen. 

  6. Die Tätowierung/des Piercings wird unter penibler Einhaltung aller hygienischen Vorschriften durchgeführt. Es kommen nur professionelle Instrumente, Hilfsmittel und Techniken zur Anwendung.

  7. Der Tätowierer/Piercer klärt den Kunden vor Durchführung der Tätowierung/Piercing über Risiken, Nebenwirkungen, Pflege und Nachsorge auf. Hierzu werden zusätzlich auf Wunsch schriftliche Broschüren und Merkblätter ausgehändigt. Weiterhin stehen alle Informationen auf der Website unter dem Reiter Pflegehinweise zur Verfügung. Zusätzlich bestätigt der Kunde, sich bereits im Vorfeld über den Ablauf und die Risiken einer Tätowierung erkundigt zu haben. 

  8. Es gilt die Hausordnung von. IV. 

 

TERMINE 

  1. Tätowierungen/Piercings erfolgen nach Termin oder spontan. 

  2. Bei Auftragsannahme erfolgt eine verbindliche Terminfestlegung über eine oder mehrere Sitzungen. 

  3. Der Kunde leistet bei Vertragsschluss eine Terminkaution/Vorauszahlug/Depot von 50, 100,- bis 200,-. 

  4. Die Terminkaution ist dem Kunden zurückzuerstatten, sofern a. er die Beauftragung innerhalb der ersten 14 Tage telefonisch, schriftlich oder persönlich widerruft und dem beauftragten Tätowierer noch keine Arbeit entstanden ist, b. er mindestens 2 Werktage vor dem ersten Termin telefonisch oder persönlich absagt, kein Ersatztermin vereinbart wird und dem beauftragten Tätowierer noch keine Arbeit entstanden ist, c. eine Absage des ersten Termins durch den Kunden erfolgt, und zwar aus Gründen oder Umständen, die der Kunde nachweislich nicht zu vertreten hat, d. eine Absage des ersten Termins durch den Tätowierer erfolgt, und zwar aus Gründen oder Umständen, die der Kunde nicht zu vertreten hat. 

  5. Eine Rückzahlung oder Übertragung auf eine andere Person der Terminkaution ist ausgeschlossen, sobald a. der beauftragte Tätowierer mit dem Anfertigen einer individuellen Zeichnung oder Vorzeichnung oder anderen vorbereitenden Arbeiten gemäß Vertragsabsprache begonnen hat, b. die erste von einer oder mehreren vereinbarten Sitzungen durch Tätowieren begonnen wurde. 

  6. Eine Rückzahlung der Terminkaution nach Ziffer IV. 4. erfolgt in Form eines Tattoo-Gutscheins in gleicher Höhe der geleisteten Kautionszahlungen. Eine Rückzahlung der Terminkaution in bar ist ausgeschlossen. 

  7. Terminverschiebungen sind telefonisch oder persönlich, schriftlich möglich. Hierauf wird der Kunde ausdrücklich hingewiesen. 

  8. Wird eine Terminverschiebung durch den Kunden mindestens 7 Werktage vor dem vereinbarten Termin veranlasst, und wird innerhalb der nächsten 12 Monate ein Ersatztermin vereinbart, so wird die geleistete Terminkaution für den ursprünglichen Termin nach Durchführung der Tätowierung dennoch mit dem zu entrichtenden Gesamtpreis verrechnet. Findet ein Ersatztermin erst 12 Monate oder später statt, wird die Mietkaution des ursprünglichen Termins nicht mit dem Gesamtpreis verrechnet. 

  9. Kommt ein Termin aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat (Ziffer IV. 4. c.), nicht zu Stande, besteht ein Anspruch auf Vereinbarung eines Ersatztermins. 

  10. In den übrigen Fällen der Terminabsage oder bei Nichterscheinen besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin und die Mietkaution verfällt. 

  11. Kommt ein Termin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht zu Stande, so liegt die Vergabe eines Ersatztermins allein im Ermessen des Tätowierers. 

  12. Kommt ein Termin durch Absage des Tätowierers und aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat (Ziffer IV. 4. d.), nicht zu Stande, wird ein Ersatztermin zum frühestmöglichen Zeitpunkt vereinbart. 

  13. Es besteht kein Anspruch auf eine bevorzugte Ersatzterminvergabe. 

  14. Wurde für einen Nachstechtermin keine Mietkaution geleistet und der Kunde sagt diesen Termin ab oder erscheint nicht, so entfällt der Anspruch auf einen weiteren kostenfreien Nachstechtermin im Nachleistungszeitraum. 

  15. Liegt ein Ausschlussgrund nach Ziffer III. 3. vor oder wird bekannt, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden, die dieser zu vertreten hat. 

  16. Es besteht kein Anspruch auf einen Wunschtermin. 

  17. Die geleisteten Terminkautionen werden nach Durchführung der Tätowierung mit dem zu entrichtenden Gesamtpreis verrechnet. Ist Ratenzahlung oder eine Gesamtpreiszahlung nach dem letzten Termin vereinbart, erfolgt die Verrechnung der Terminkaution mit dem Honorar, das für den letzten Termin zu leisten ist.

  18. Am Termin hat der Kunde den Stencilabruck auf Richtigkeit und Platzierung kontrolliert und ist mit dem beginn des Tattoos einverstanden.

  19. Wenn der Kunde einverstanden ist ein Foto von dem Endergebnis machen zu lassen, ist der Kunde auch einverstanden wenn diese für Werbezwecke sowie auch Veröffentlichung im Internet verwendet werden.

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ZAHLUNG UND PREISE

  1. Tattoos sind individuell angefertigte Motive, die gezielt auf den Kunden und seine Wünsche zugeschnitten werden. Sowohl beim Entwurf des Tattoos als auch bei der Durchführung der Tätowierung können unerwartete Erschwernisse oder andere Faktoren auftreten oder bekannt werden (Beschaffenheit der Haut, Schmerzverträglichkeit des Kunden und vieles mehr), die die Komplexität der Arbeit erhöhen und den Preis beeinflussen. Eine pauschale Aussage über einen Tattoo-Endpreis ist deshalb nicht möglich.

  2. Preise werden immer individuell und projektbezogen festgelegt. Zwei gleiche Motive, durchgeführt vom gleichen Tätowierer, können sich bei verschiedenen Personen im Preis unterscheiden. 

  3. Preise für Cover-Up, Blast-Over oder Touch-Up Tätowierungen sind aufgrund des Aufwands und der Komplexität teurer als solche Tätowierungen auf untätowierter Haut. 

  4. Der Tätowierer gibt bei Vertragsschluss eine Einschätzung über den individuellen Preis pro Sitzung (Sitzungspreis) ab, der sich nach Größe und Komplexität der Tätowierung, Körperstelle, Hautbeschaffenheit, Motiv-, Stil- und Farbwahl, künstlerischem und technischem Aufwand, kurzfristigen Änderungen an der Entwurfsvorlage sowie der Instrumentennotwendigkeit richtet. Zudem nennt der Tätowierer eine Spanne, in dem der Sitzungspreis sich bewegen wird, sofern keine Faktoren auftreten, die die Durchführung in Aufwand, Dauer, Komplexität, Machbarkeit oder ähnlichem beeinflussen. Es werden keine Einschätzungen zum Endpreis abgegeben, sondern immer nur solche zum Sitzungspreis. 

  5. Der Sitzungspreis beinhaltet auch individuelle Vorarbeiten des Tätowierers. Diese umfassen insbesondere aber nicht abschließend: a. die persönliche, telefonische und schriftliche Beratung des Kunden b. die Entwicklung des Motivs, der Art und das Ausloten der richtigen Körperpositionierung c. die Anfertigung von Skizzen, Vorzeichnungen und den Entwurf der Tätowiervorlage, ggf. das freihändige Anbringen des Entwurfs d. die Vorbereitung der Körperstelle. 

  6. Kostenvoranschläge durch den Tätowierer gegenüber dem Kunden sind nur gültig, sofern sie persönlich abgegeben werden.

  7. Preise und Honorare, die der Kunde entrichtet, beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Ändert sich die gesetzliche Umsatzsteuer nach Vertragsschluss, so gilt die nunmehr gültige Umsatzsteuerhöhe als vereinbart. 

  8. Ein kostenfreies Nachstechen innerhalb von 6 Monaten nach Durchführung (Nachleistungszeitraum) ist inbegriffen, sofern eine Notwendigkeit dazu besteht. Über die Notwendigkeit entscheidet der Tätowierer. Das Nachstechen beschränkt sich auf das Herbeiführen des bei Vertragsschluss avisierten Stichergebnisses. Motivänderungen, -erweiterungen, - umgestaltungen oder -ergänzungen sind nicht inbegriffen und müssen gesondert vereinbart werden. Nach Ablauf des Nachleistungszeitraums müssen Nachstichtermine bezahlt und durch Terminkaution besichert werden. Die Preisgestaltung orientiert sich dabei am ursprünglichen Sitzungspreis. Ein kostenloses Nachstechen ist ausgeschlossen, wenn sich die Notwendigkeit dafür aus der fehlerhaften Nachsorge des Kunden ergibt. Zudem ist bei Hand-,Lippen und Fußsohlen Tattoo’s das Nachstechen nicht inklusive. 

  9. Wünscht ein Kunde wiederholt das Anfertigen eines neuen Entwurfs, obwohl die übermittelten Entwürfe des Tätowierers den Wünschen und Vorgaben des Kunden bei Vertragsschluss gerecht geworden sind, behält sich der Tätowierer das Recht vor, weitere Entwürfe gesondert in Rechnung zu stellen. 

  10. 10.Bricht ein Kunde die Durchführung der Tätowierung aus Gründen, die er zu vertreten hat, vor der Hälfte der Sitzungsdauer ab, behält sich der Tätowierer das Recht vor, eine Ausfallentschädigung in Höhe von 100,- zu verlangen. 

  11. 11.Gutscheine können zu jedem vollen Betrag ab 50,- erworben werden. Gutscheine sind für alle Dienstleistungen gültig. Gutscheine werden nicht, auch nicht in Teilbeträgen, ausbezahlt. Gutscheine sind übertragbar und für die Dauer von 1 Jahr ab Ausstellung gültig. Gutscheine werden bei einer einzelnen Sitzung auf diese, bei mehreren Sitzungen auf die letzte, angerechnet. Übersteigt der Gutscheinwert nach Durchführung der Tätowierung den Endpreis für diese, wird dies mit dem Datum der Durchführung der Tätowierung auf dem Gutschein vermerkt und selbiger behält für die Restdauer seit Ausstellungsdatum mit dem verbliebenen Gutscheinwert seine Gültigkeit. Ein Gutschein stellt keinen Anspruch auf Durchführung einer Tätowierung, insbesondere keiner bestimmten Motiv-Tätowierung, dar. Sofern Ausschlussgründe nach Ziffer III. vorliegen, behält sich der Tätowierer ausdrücklich das Recht vor, den Gutscheinkunden abzulehnen. Ein Gutschein berechtigt nicht zur Tätowierung zu einem bestimmten Datum. Ein Gutschein berechtigt nicht zur Tätowierung ohne Termin oder Auftragsannahme. In allen Fällen der Hinderung bemühen sich Tätowierer und Kunde eine solche Lösung zu finden, die für beide vertretbar und billig ist. 

  12. 12.Die Bezahlung erfolgt in bar oder mit Bankkarten und in voller Höhe nach Beenden der Leistung. 

  13. 13.Eine Ratenzahlung ist nur für Tätowierarbeiten, die über mehrere Sitzungen durchgeführt werden, möglich. Eine Ratenzahlung für einzelne Termine ist ausgeschlossen. Die Ratenzahlung muss bei Vertragsschluss vereinbart sein. Geleistete Terminkautionen werden bei Ratenzahlung auf die letzte Rate angerechnet.

TATTOO-/PIERCINGPFLEGE 

  1. Der Kunde wird zu jeder Sitzung ausführlich über Pflege und Nachsorge seines Tattoos informiert. Er wird über Risiken und Folgerisiken bei Pflege und Nachsorge aufgeklärt. 

  2. Dem Kunden werden zu jeder Sitzung schriftliche Pflegehinweise ausgehändigt und etwaige Fragen dazu besprochen. 

  3. Der Kunde ist angehalten, sich an die schriftlichen Pflegehinweise zu halten und bei einem unerwarteten Heilungsverlauf umgehend beim Tätowierer/Piercer vorstellig zu werden oder einen Fachacharzt zu konsultieren. Anfallende kosten werden nicht von Black Heart Tattoo & Piercing Mühlegg übernommen.

  4. Die Pflege und Nachsorge der Tätowierung obliegt dem Kunden. 

  5. Die in dieser AGB gemachten Angaben stellen keine abschließende Darstellung der Pflegehinweise dar. 

  6. Die Pflegehinweise sind als Aushang im Atelier einsehbar. 

DATENSCHUTZ, NUTZUNGSRECHTE 

  1. Black Heart Tatto & Piercing Mühlegg und der beauftragte Tätowierer erheben für die Durchführung der Tätowierung Daten, die verarbeitet und gespeichert werden müssen. Diese umfassen Personen-, Kontakt- und Gesundheitsdaten. Alle Daten werden vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben und nur zum Zwecke der Durchführung der Tätowierung, Piercings und zweck Werbung verwendet. 

  2. Der Kunde wird hierüber gesondert aufgeklärt und willigt bei Vertragsschluss gesondert in die Verarbeitung seiner Daten ein. Die in dieser AGB gemachten Angaben stellen keine abschließende Datenschutzerklärung dar. 

  3. Der Kunde gewährt dem Tätowierer/Piercer ein inhaltlich, räumlich sowie zeitlich unbeschränktes und unentgeltliches Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an allen Foto- und Videographien, die vor, während und nach dem Tätowieren/Piercen von der Tätowierung/dem Piercing und dem Tätowierprozess/Piercingprozess angefertigt werden. 

  4. Der Tätowierer gewährt dem Kunden ein unbeschränktes, unbefristetes und unwiderrufliches Nutzungsrecht an der durchgeführten Tätowierung. Dieses Nutzungsrecht umfasst überlassene, abfotografierte oder abgefilmte Skizzen, Entwürfe und Vorlagen nur dann, wenn der Tätowierer diesem ausdrücklich  schriftlich zugestimmt hat. 

  5. Wird eine Tätowierung/Piercings, egal aus welchem Grund und wer diesen zu vertreten hat, nicht durchgeführt oder beendet, ist eine Überlassung der Nutzungsrechte an den zugrundeliegenden Skizzen und Vorlagen ausgeschlossen. 

  6. Die vorgehaltenen Daten sind für den Kunden auf Wunsch einsehbar.  

HAFTUNGSAUSSCHLUSS 

  1. Sofern eine Haftung aus der Durchführung der Tätowierung/des Piercings entstehen kann, beschränkt sich diese auf das Vertragsverhältnis zwischen dem jeweiligen Tätowierer/Piercer und Kunden.

  2. Eine Tätowierung stellt eine Körperverletzung und einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar, die mit Schmerzen verbunden ist. Hierüber wird der Kunde vor dem Tätowieren aufgeklärt und bestätigt seinen freien und uneingeschränkten Willen dazu schriftlich. 

  3. Der Tätowierer/Piercer arbeitet nach höchsten hygienischen Standards und unter Einhaltung aller rechtlichen, behördlichen und technischen Maßgaben. Er verwendet nur professionelle, sterililisierte Tätowierinstrumente/Piercinginstrumenten, sterilisiertes Tätowierzubehör/Piercingzubehör oder sterile Einweg- und Hygieneartikel. Er benutzt nur Tattoofarben und Tätowiermittel gemäß den Richtlinien vom Bundesamt für Gesundheit (BAG). Er legt größtmögliche Sorgfalt an den Tag, um dem Wunsch des Kunden bestmöglich gerecht zu werden. Dennoch kann das Resultat vom Entwurf abweichen. Die Beschaffenheit der Haut, die Tagesform des Kunden, die Aufnahmefähigkeit von Tattoofarbe unter der Haut, die jeweilige Struktur der zu tätowierenden Körperstelle, das natürliche Hautfarbprofil des Kunden und weitere Faktoren unterliegen unvorhersehbaren Einflüssen, die sich auf das Endergebnis auswirken und zu Abweichungen führen können. 

  4. Jegliche Haftung des Tätowierers/Piercens auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird abgelehnt. 

  5. Die Haftung des Tätowierers/Piercers für durchgeführte Tätowierungen/Piercings beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung aus grober Fahrlässigkeit ist mit dem Endpreis der Tätowierung abbedungen. Die Haftung aus Vorsatz ist mit dem reellen Schaden abbedungen. 

  6. Der Tätowierer/Piercer, sein Vertreter oder Gehilfe haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. 

  7. Soweit der Tätowierer, sein Vertreter oder Gehilfe nach Ziffer VIII. 5. dem Grunde nach auf Schadenersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen wurden oder die bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt vorausgesehen werden hätten müssen. 

  8. Es wird nicht für Komplikationen und möglicherweise resultierende Folgen gehaftet, die sich daraus ergeben, dass Ausschlussgründe nach Ziffer III. vorgelegen haben, über die der Tätowierer/Piercer nicht in Kenntnis gesetzt wurde. 

  9. Die Datenschutzerklärung ist als Aushang im Atelier einsehbar und wird auf Wunsch ausgehändigt.

  10. 10.Es wird nicht für Komplikationen und möglicherweise resultierende Folgen gehaftet, die sich daraus ergeben, dass der Kunde die ausgehändigten Pflegehinweise vernachlässigt, nicht befolgt oder sich entgegen diesen verhalten hat. Hierzu zählen insbesondere aber nicht abschließend Wundinfektionen, Entzündungen, Narbenbildung und Beschädigungen der Tätowierung/Piercings.

  11. 11.Sofern es sich bei der durchzuführenden Tätowierung um die Überdeckung einer bereits bestehenden Tätowierung oder von Narben (Cover-Up Tattoo) handelt, kann es zu Komplikationen kommen, für die keine Haftung übernommen werden, soweit sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits tätowierte Haut vorbelastet ist und Gewebe- oder Strukturveränderungen aufweisen kann, die das Ergebnis des überdeckenden Stechens beeinflussen. Es kann zu Wechselwirkungen zwischen bereits eingebrachter Tattoofarbe und neuer Tattoofarbe kommen, die nicht hervorsehbare Hautreaktionen hervorrufen und zu ästhetisch ungewollten Ergebnissen führen können. nichts anderes schriftlich bestimmt ist. 

  12. 12.Ansprüche gegen den Tätowierer/Piercer kann der Kunde nur mit schriftlicher Zustimmung des Tätowierers/Piercers an Dritte abtreten. 

  13. 13.Ist oder wird eine Bestimmung aus diesen AGB oder aus dem Vertragsverhältnis zwischen Tätowierer/Piercer und Kunde unwirksam, so bleiben diese AGB sowie der Vertrag im Übrigen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen dem Sinn nach möglichst nahe kommt. Stand vom Der natürliche Heilungsprozess der Haut kann zu Veränderungen der Tätowierung führen und das Motiv in seinem Erscheinen beeinflussen. Hierzu zählen insbesondere aber nicht abschließend: Besenreißer, Blow-Outs, Fade-Outs, Vernarbungen, Erhebungen, Farbverblassungen, Farbunterspülungen, Farbverläufe und Intensitätsverluste. Für diese normalen Hautreaktionen während des Heilungsprozesses oder für solche Hautreaktionen, die durch fehlerhafte Nachsorge entstanden sind, wird keine Haftung übernommen. 

  14. 14.Es wird keine Haftung für Kleidung, Schuhe, Rucksäcke, Taschen und Ähnliches übernommen, die durch Tattoofarbe, Desinfektionsmittel oder ähnliche Materialien verschmutzt oder beschädigt werden, es sei denn die Verschmutzung oder Beschädigung wurde durch den Tätowierer grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt. 

  15. 15.Für Garderobe wird keine Haftung übernommen. 

  16. 16.Die voranstehenden Haftungsausschlüsse gelten in gleichem Umfang für Vertreter, Assistenten und Gehilfen des Tätowierers/Piercers. 

  17. 17.Die voranstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Haftung nach Produkhaftungsgesetz oder für garantierte Beschaffenheitsmerkmale. 

  18. 18.Der Hygieneplan ist als Aushang im Atelier einsehbar und wird auf Wunsch ausgehändigt. 

SCHLUSSBESTIMMUNGEN 

  1. Alle vertraglichen Beziehungen zwischen Tätowierer/Piercer und Kunde, sowie alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Beziehungen ergeben können, unterliegen ausschließlich dem Recht der Schweiz. 

  2. Der Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz. 

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